Qualifizierung zum "GenoGo-Auditor" (z.B. für "MEHR-WERT-PRÜFUNGEN") ...
Wenn Sie "Mehrwert-Prüfungen" anstreben, sollte ein Mitglied Ihrer Genossenschaft (vorzugsweise Vorstand, Aufsichtsrat o. Bevollmächtigte/r der Generalversammlung) als "Geno-Auditor" qualifiziert sein bzw. werden. Er oder Sie kann dann im Rahmen der Vor-u. Nachbereitung, sowie der Durchführung sog. "Pflichtprüfungen" sozusagen auf "Augenhöhe" die Interessen der Genossenschaft sachkundig begleiten.